Ab dem 1. Juli 2024 sind Transporter
ab 3,5 t mautpflichtig.
Wohnmobile mit fester Wohneinrichtung sind jedoch ausgenommen, sofern sie nur zur Personenbeförderung dienen.
Bei nachträglich zu Wohnmobilen umgebauten LKWs mit Kofferaufbauten kann es Probleme geben. Hier ist eine freiwillige Registrierung mit Zulassungsbescheinigung Teil I, Fotos der Innenausstattung und Infos zur Nutzung möglich, die zunächst zwei Jahre gültig ist und verlängert werden kann.