ZULÄSSIGE GESAMTMASSE
Camper 1x1
Zulässige Gesamtmasse
Die zulässige Gesamtmasse (zGM) ist die rechtlich festgelegte Maximalmasse eines Fahrzeugs oder Gespanns. Sie umfasst Leergewicht, Zuladung, Insassen und Betriebsflüssigkeiten und steht im Fahrzeugschein unter F.1. Die Einhaltung sichert Rechtskonformität, Fahrstabilität und den Versicherungsschutz; die zGM beeinflusst zudem die Führerscheinklasse.
Was bedeutet die zulässige Gesamtmasse – und wie wird sie sicher eingehalten?
Die zGM definiert die rechtliche Maximalbelastung. Sie ergibt sich nicht durch Rechnen am Fahrzeug, sondern ist amtlich festgelegt und im Dokument F.1 ablesbar. Die dazugehörigen Begriffe: Leergewicht (inkl. Fahrzeugkorpus, Betriebsflüssigkeiten, Werkzeug, teils Gas/Wasser und pauschal 75 kg Fahrer) und Nutzlast/Zuladung (= zGM minus Leergewicht). Die tatsächliche Gesamtmasse ist das aktuelle, gewogene Gewicht im Reisezustand – sie darf die zGM nie überschreiten. Bei Überladung drohen Bußgelder (bereits bei geringer Überschreitung; bei 15–20 % deutlich höher, inkl. Punkte) und versicherungsrechtliche Nachteile. In der Praxis bleibt bei Wohnwagen häufig nur 100–300 kg Zuladung, bei manchen Baureihen auch mehr.
Zur Vermeidung: Gewicht sparen (z. B. leichte Flaschen, Wasser unterwegs füllen), Lasten sinnvoll verteilen, regelmäßig wiegen (TÜV/DEKRA). Falls nötig, kann eine Auflastung über eine technische Abnahme mit Eintragung erfolgen. Für die Fahrerlaubnis gilt: bis 3,5 t meist B, darüber B96/BE. So bleibt das Gespann stabil, rechtskonform und versichert.
FAZIT
xxx. 16px Keywords fett auszeichnen
FAQ


