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Aktuelle Informationen: Maut für Transporter ab 3,5 t – Sonderregelung für Wohnmobile
Ab dem 1. Juli 2024 sind Transporter ab 3,5 t mautpflichtig.
Wohnmobile mit fester Wohneinrichtung sind jedoch ausgenommen, sofern sie nur zur Personenbeförderung dienen.
Bei nachträglich zu Wohnmobilen umgebauten LKWs mit Kofferaufbauten kann es Probleme geben. Hier ist eine freiwillige Registrierung mit Zulassungsbescheinigung Teil I, Fotos der Innenausstattung und Infos zur Nutzung möglich, die zunächst zwei Jahre gültig ist und verlängert werden kann.
LED-Leuchtmittel sind in ihrer Energieeffizienz unschlagbar. Die Lichtqualitäten und Einsatzmöglichkeiten haben sich enorm gesteigert. Sie entwickeln kaum Wärme, starten das Licht sofort, sind dimmbar und für fast alle Lampen erhältlich. Mit LED-Lichttechnik kann man Energie und Kosten sparen und so die Umwelt schützen.
LEDs sind schaltfest, dadurch langlebieger
kein Ausbleichen von Naturmaterialien (keine UV-/IR-Strahlung)
kaum Insektenorientierung
keine Verschmutzung von Decken/Wänden durch Wärmeentwicklung
kein Quecksilber (geringere Entsorgungskosten)
80 % Farbechtheit (CRI = 80)
Lichtfarbe: warmweiß
Die Leuchtmittel sind keine Fahrzeugteile gem. §22a StVZO. Keine CAN-Bus-Unterstützung. Kfz-Steuergeräte sind nicht kompatibel.
Diese Lampen sind ausschließlich für die Innenbeleuchtung in Wohnmobilen, Caravans und Booten geeignet.