Caramatic DriveOne Set

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311162
ab CHF 212.50 Normalpreis CHF 212.50

Produkt Informationen
Produktbeschreibung
Caramatic Sicherheits-Gasdruck-Regelanlage

Die Gasdruck-Regelanlagen Caramatic DriveOne und Caramatic DriveTwo ermöglichen ein Heizen während der Fahrt durch integrierten mechanischen Crash-Sensor mit Pendellösung, der bei einem Unfall mit einer direkt auf das Auslöseelement einwirkenden Verzögerung von 3,5 g ± 0,5 g den Gasdurchgang absperrt. Dies entspricht bei einem mittleren Fahrzeuggewicht einer Aufprallgeschwindigkeit von ca. 15 bis 20 km/h auf ein festes Hindernis.

  • europaweite Verwendung durch den Einsatz von länderspezifischen Hochdruck-Schlauchleitungen – Caramatic ConnectDrive (nicht im Lieferumfang enthalten)
  • Prüfeinrichtung zur Dichtheitsprüfung der Flüssiggasanlage ohne Abbau der Druckregeleinrichtung
  • Ausführung mit Ausgangsanschluss RVS 10/8 ist serienmäßig mit einem Übergangsstück zum Anschluss an 8 mm Rohrleitungen ausgerüstet.

Vorteile Crash-Sensor mit Pendellösung:

  • schnellere und einfachere Inbetriebnahme sowie Reset nach Ansprechen
  • präzisere Funktionsweise und daher weniger Störungen durch falsches Ansprechverhalten
  • Inbetriebnahme problemlos möglich, auch wenn das Freizeitfahrzeug in Schräglage steht

Sicherheits-Gasdruck-Regelanlage zum Betrieb von Einflaschenanlagen in Caravans und Motorcaravans während der Fahrt.

Bestehend aus:

  • Niederdruckregler mit Überdruck-Sicherheitseinrichtung S2SR (ÜDS)
  • mechanischem Crash-Sensor mit neuer Pendellösung
  • Prüfeinrichtung und Wandhalterung
  • Caramatic ConnectClean mit Haltewinkel
  • Caramatic ConnectDrive

Vorteile und Ausstattung: Heizen während der Fahrt durch integrierten mechanischen Crash-Sensor mit neuer Pendellösung, der bei einem Unfall mit einer direkt auf das Auslöseelement einwirkenden Verzögerung von 3,5 g ± 0,5 g den Gasdurchgang absperrt. Dies entspricht bei einem mittleren Fahrzeuggewicht einer Aufprallgeschwindigkeit von ca. 15 bis 20 km/h auf ein festes Hindernis.

Hinweis: Entspricht den berufsgenossenschaftlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 79 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – bisher BGV D 34) und ist für den Einsatz in gewerblich genutzten Caravans und Motorcaravans geeignet!