Zum Anschluss an Gasflaschen, speziell für den Betrieb von Gasgrills.
Überdruck-Sicherheitseinrichtung S2SR (ÜDS) zur Absicherung der Verbrauchsgeräte gegen unzulässig hohen Druck
Sichtanzeige (grün/rot) mit optischem Signal (rot) bei Ausgangsdrücken über 80 mbar
Ausführung mit Manometer zur Dichtheitsprüfung z. B. bei Flaschenwechsel
Hinweis zum Einsatz von Caravanreglern Gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 607 „Flüssiggasanlagen in bewohnten Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen – Betrieb und Prüfung“ sind u. a. Druckregler spätestens 10 Jahre nach Herstelldatum gegen neue auszuwechseln. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar, ist gemäß der G 607 bei einem Austausch ein Regler nach EN 16129 Anhang D zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar besteht nicht.