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Aktuelle Informationen: Maut für Transporter ab 3,5 t – Sonderregelung für Wohnmobile
Ab dem 1. Juli 2024 sind Transporter ab 3,5 t mautpflichtig.
Wohnmobile mit fester Wohneinrichtung sind jedoch ausgenommen, sofern sie nur zur Personenbeförderung dienen.
Bei nachträglich zu Wohnmobilen umgebauten LKWs mit Kofferaufbauten kann es Probleme geben. Hier ist eine freiwillige Registrierung mit Zulassungsbescheinigung Teil I, Fotos der Innenausstattung und Infos zur Nutzung möglich, die zunächst zwei Jahre gültig ist und verlängert werden kann.
Der Clesana C1 Flüssig-Einsatz ist das optimale Zubehör für maximale Unabhängigkeit. Dank ihm lässt sich das kleine Geschäft auch ohne Beutel erledigen und die Clesana C1 immer an das individuelle Nutzungsverhalten anpassen. Mit seinem leicht zugänglichen Design gewährleistet der Einsatz ein hohes Maß an Hygiene und eine unkomplizierte Reinigung. Swiss Engineered.