Eiffelturm | Paris

FRANKREICH

Alles Wissenswerte für Ihre Reise

Mit dem Reisemobil nach Frankreich: Das müssen Sie zu Umweltzonen, Gewicht, Wildcamping und Oldtimern wissen

Eine Reise nach Frankreich mit dem Reisemobil bietet eine beeindruckende Vielfalt: von der rauen Atlantikküste über die Mittelmeerstrände der Côte d’Azur bis hin zu malerischen Dörfern, Weinregionen und den Alpen. Damit die Fahrt entspannt verläuft, sollten Sie sich vorab mit den wichtigsten Regelungen vertraut machen. Besonders relevant sind Umweltzonen, Mautgebühren, Gewichtsvorschriften, Campingbestimmungen sowie spezielle Regelungen für Oldtimer-Reisemobile.


Umweltzonen  (ZFE) und die Crit'Air-Plakette

In Frankreich heißen die Umweltzonen „Zones à Faibles Émissions“ (ZFE).

Das System der Umweltzonen bleibt weiterhin bestehen und betrifft zahlreiche größere Ballungsräume, darunter beispielsweise Paris, Lyon, Marseille und Straßburg.

Für die Einfahrt in diese Zonen wird in der Regel die französische Crit'Air-Plakette benötigt. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt.

Die Einstufung erfolgt nach verschiedenen Fahrzeugmerkmalen, unter anderem nach Erstzulassung und Schadstoffklasse. Ältere Fahrzeuge erhalten teilweise keine Crit'Air-Plakette und dürfen bestimmte Umweltzonen daher möglicherweise nicht befahren.


Besonderheiten für Oldtimer

Für Oldtimer mit deutschem H-Kennzeichen gibt es keine landesweit einheitliche Ausnahme von den Umweltzonenregelungen.

Einzelne Städte oder Metropolen können Ausnahmen oder Sonderregelungen für historische Fahrzeuge vorsehen. Teilweise bestehen Möglichkeiten für zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigungen oder Sonderregelungen. Die konkreten Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch regional.

Wer mit einem Oldtimer-Reisemobil Umweltzonen befahren möchte, sollte sich deshalb vor Reiseantritt bei den jeweiligen Städten oder zuständigen Behörden über die aktuell geltenden Regelungen informieren.

Wichtig ist außerdem, die Fahrzeugpapiere mitzuführen, um den historischen Status des Fahrzeugs gegebenenfalls nachweisen zu können.


Crit'Air-Plakette bestellen

Falls Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, sollte die Crit'Air-Plakette ausschließlich über die offizielle französische Regierungsseite bestellt werden:
certificat-air.gouv.fr

Die Kosten liegen in der Regel bei rund 5 Euro inklusive Versand nach Deutschland.


Gewichtsschwellen

Das zulässige Gesamtgewicht beeinflusst in Frankreich unter anderem Tempolimits, Mautgebühren und zusätzliche Pflichten.


Reisemobile bis 3,5 Tonnen

  • Es gelten grundsätzlich die Pkw-Geschwindigkeiten.

  • Innerorts gilt in der Regel Tempo 50.

  • Auf Landstraßen sind meist 80 km/h erlaubt.

  • Auf Schnellstraßen gelten üblicherweise bis zu 110 km/h.

  • Auf Autobahnen sind bei trockener Fahrbahn bis zu 130 km/h möglich.

  • Bei Regen gelten auf Schnellstraßen und Autobahnen niedrigere Höchstgeschwindigkeiten.

  • Bei der Maut erfolgt häufig eine Einstufung in Klasse 2, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Reisemobile über 3,5 Tonnen

  • Für schwere Wohnmobile gelten teilweise abweichende Höchstgeschwindigkeiten.

  • Die Fahrzeuge werden meist in die Mautklassen 3 oder 4 eingestuft.

  • Die vorgeschriebenen „Angles Morts“-Aufkleber (Warnhinweise für den toten Winkel) müssen angebracht werden.

  • Bestimmte Überholverbote können auch für schwere Wohnmobile gelten.

Vor Reiseantritt empfiehlt es sich, die aktuell geltenden Vorschriften für das jeweilige Fahrzeuggewicht zu prüfen.


Parken, Übernachten und Wildcampen

Beim Freistehen wird in Frankreich grundsätzlich zwischen Parken und Camping unterschieden.


Parken und Übernachten

Wohnmobile dürfen grundsätzlich dort parken, wo dies nicht ausdrücklich verboten ist und keine örtlichen Einschränkungen bestehen.

Das Übernachten im Fahrzeug wird vielerorts toleriert, solange kein Campingverhalten erkennbar ist. Als Orientierung wird häufig eine maximale Parkdauer von sieben Tagen genannt, sofern keine andere Regelung ausgeschildert ist.


Wann gilt es als Camping?

Sobald Gegenstände außerhalb des Fahrzeugs genutzt werden oder das Fahrzeug sichtbar zum Aufenthalt eingerichtet wird, kann dies als Camping eingestuft werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • ausgefahrene Markisen

  • aufgestellte Tische und Stühle

  • Auffahrkeile

  • Satellitenschüsseln

  • sonstige Campingausrüstung außerhalb des Fahrzeugs

Je nach Ort und Gemeinde können hierfür Bußgelder verhängt werden.


Bereiche mit besonderen Einschränkungen

Zusätzliche Verbote oder Einschränkungen bestehen häufig:

  • an Küsten und Stränden

  • in Nationalparks

  • in Naturschutzgebieten

  • in Trinkwasserschutzgebieten

  • im Umfeld geschützter historischer Sehenswürdigkeiten

  • auf entsprechend beschilderten Flächen

Insbesondere in touristisch stark frequentierten Regionen kontrollieren viele Gemeinden die Einhaltung ihrer Regelungen verstärkt.


Legale Alternativen

Frankreich bietet zahlreiche legale Übernachtungsmöglichkeiten:

Camping Municipal

Viele Gemeinden betreiben eigene kommunale Campingplätze. Diese gelten häufig als preiswerte und unkomplizierte Alternative zu privaten Campingplätzen.

France Passion

Das Netzwerk France Passion ermöglicht Reisemobilreisenden Übernachtungen bei Winzern, Bauernhöfen und regionalen Produzenten. Nach Angaben des Betreibers stehen hierfür mehrere Tausend Gastgeber in ganz Frankreich zur Verfügung.

Aires de Camping-Car

Frankreich verfügt über eines der dichtesten Netze offizieller Wohnmobilstellplätze in Europa. Viele Plätze bieten Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten und sind kostenlos oder kostengünstig nutzbar.


Free-Flow-Maut: Schrankenlose Autobahnen

Frankreich stellt Teile seines Autobahnnetzes schrittweise auf sogenannte Free-Flow-Mautsysteme um.

Betroffen sind unter anderem Abschnitte der:

  • A13

  • A14

  • A79

Dabei erfassen Kameras das Kennzeichen während der Fahrt.

Wer keine Mautbox nutzt, muss die Maut innerhalb der vom Betreiber vorgegebenen Frist begleichen. Diese beträgt auf den betreffenden Strecken häufig bis zu 72 Stunden. Die Zahlung erfolgt online oder an dafür vorgesehenen Terminals.

Für regelmäßige Frankreich-Reisende können Mautboxen wie beispielsweise Bip&Go oder Fulli die Abwicklung vereinfachen.


Panne auf der Autobahn

Auf französischen Autobahnen gelten besondere Regeln für Pannenfälle.

Bei einer Panne müssen autorisierte Abschlepp- und Pannendienste verständigt werden. Dies geschieht über die Notrufsäulen entlang der Autobahn oder über die Notrufnummer 112.

Die Kosten für das Abschleppen bis zur nächsten geeigneten Werkstatt sind staatlich geregelt. Anschließend können – abhängig vom jeweiligen Vertrag – Leistungen eines Schutzbriefs oder Automobilclubs greifen.


Wichtige Verkehrsregeln


Promillegrenze

Die gesetzliche Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille.


Handy und Kopfhörer

Die Nutzung eines Mobiltelefons in der Hand während der Fahrt ist verboten.

Auch Kopfhörer und Ohrstöpsel dürfen während der Fahrt grundsätzlich nicht verwendet werden. Zulässig sind fest installierte Freisprecheinrichtungen.


Kreisverkehre

In den meisten französischen Kreisverkehren haben Fahrzeuge innerhalb des Kreisverkehrs Vorfahrt. Die Regelung wird üblicherweise durch das Schild „Cédez le passage“ (Vorfahrt gewähren) an den Zufahrten angezeigt.


Alkoholtester

Eine Pflicht zum Mitführen eines Alkoholtesters besteht nicht.


Oldtimerfreundliche Reiseziele

Während Umweltzonen in manchen Großstädten zusätzliche Planung erfordern können, gibt es in Frankreich zahlreiche Regionen und Orte, die historische Fahrzeuge ausdrücklich willkommen heißen.

Einige Städte und Gemeinden beteiligen sich an Initiativen zur Förderung historischer Fahrzeuge und veranstalten regelmäßig Oldtimer-Treffen oder entsprechende Veranstaltungen. Für Liebhaber klassischer Reisemobile kann dies interessante Reiseziele entlang der Route bieten.


Wenn Sie mit einem modernen Reisemobil reisen

Mit einem modernen Reisemobil gestaltet sich die Nutzung der Umweltzonen meist unkomplizierter, da für neuere Fahrzeuge in der Regel eine Crit'Air-Plakette ausgestellt werden kann.

Die Regelungen zu Gewichtsklassen, Maut, Parken, Übernachten, Pannenhilfe und Verkehrsverhalten gelten unabhängig vom Fahrzeugalter.


FAZIT

Frankreich zählt zu den beliebtesten Reiseländern für Wohnmobilurlauber und bietet eine hervorragende Infrastruktur mit Stellplätzen, Campingplätzen und touristischen Angeboten.

Besonders wichtig sind die Themen Umweltzonen, Crit'Air-Plakette, Fahrzeuggewicht und lokale Regelungen zum Parken und Übernachten. Wer sich vor Reiseantritt über die aktuellen Bestimmungen entlang seiner Route informiert, kann die Reise entspannt genießen – egal ob mit modernem Reisemobil oder historischem Klassiker.

THOMAS

Technikfreund on Tour



FAQ – FRANKREICH

Gilt das schwedische Jedermannsrecht auch für Wohnmobile?

+
Nein. Das schwedische Jedermannsrecht (Allemansrätten) bezieht sich grundsätzlich auf Personen, die sich zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Boot in der Natur bewegen. Für motorisierte Fahrzeuge gelten eigene Vorschriften.

Darf ich mit dem Wohnmobil überall in der Natur übernachten?

+
Nein. Eine Übernachtung ist grundsätzlich nur dort möglich, wo das Parken erlaubt ist und keine lokalen Vorschriften entgegenstehen. Das Befahren oder Parken auf Wiesen, Waldböden oder anderen Naturflächen ist in der Regel nicht erlaubt.

Was ist der Unterschied zwischen Parken und Campieren?

+
Als Parken gilt in der Regel das Abstellen des Fahrzeugs. Campierverhalten kann beispielsweise durch ausgefahrene Markisen, aufgestellte Möbel, Grills oder Wäscheleinen entstehen und unterliegt häufig zusätzlichen Regeln.

Muss ich Umweltzonen in Schweden beachten?

+
Ja. In Schweden gibt es verschiedene Umweltzonen (Miljözon) mit unterschiedlichen Anforderungen. Welche Regeln gelten, hängt unter anderem von Fahrzeugart, Gewicht, Emissionsklasse und der jeweiligen Stadt ab.

Gelten für Oldtimer-Reisemobile Ausnahmen in Umweltzonen?

+
Für historische Fahrzeuge können Ausnahmen bestehen. Bei ausländischen Fahrzeugen sollte jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass der historische Status automatisch erkannt wird. Fahrzeugpapiere und Nachweise zur historischen Zulassung sollten mitgeführt werden.

Gibt es in Schweden eine Autobahnmaut für Wohnmobile?

+
Nein. Schweden erhebt keine allgemeine Autobahnmaut. In einigen Regionen gibt es jedoch City-Mauten (Trängselskatt) sowie Infrastrukturabgaben für bestimmte Brücken und Verkehrsprojekte.

Wie werden City-Mauten abgerechnet?

+
Die Erfassung erfolgt üblicherweise automatisch über Kameras, die das Kennzeichen erfassen. Viele Reisende registrieren ihr Fahrzeug vorab bei Dienstleistern wie Epass24, eine Registrierung ist jedoch nicht verpflichtend.

Welche Bedeutung hat das Gewicht meines Wohnmobils?

+
Das zulässige Gesamtgewicht kann Auswirkungen auf Verkehrsregeln, Beschilderungen und Einschränkungen haben. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen können zusätzliche Vorschriften gelten, etwa bei Gewichtsbeschränkungen oder bestimmten Straßen.

Was sollten Oldtimer-Besitzer bei der Kraftstoffwahl beachten?

+
In Schweden wird 95 Oktan häufig als E10-Kraftstoff angeboten. Vor Reiseantritt sollte geprüft werden, ob der Motor E10 verträgt. Ist dies nicht der Fall, kann 98-Oktan-Kraftstoff eine Alternative sein.

Gibt es spezielle Stellplätze für Wohnmobile in Schweden?

+
Ja. In ganz Schweden gibt es zahlreiche Ställplatser, also speziell für Wohnmobile eingerichtete Stellplätze. Viele bieten Stromanschlüsse sowie Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten und befinden sich häufig an Häfen, Schleusen oder touristischen Zielen.

Rechtlicher Hinweis

Verkehrs-, Umweltzonen-, Park- und Campingvorschriften können sich ändern und werden teilweise regional oder kommunal geregelt. Ebenso können sich Einreisebestimmungen, Sicherheitslagen sowie offizielle Reise- und Sicherheitshinweise kurzfristig ändern. Informieren Sie sich daher vor jeder Reise über die aktuellen Reisewarnungen und Sicherheitshinweise der zuständigen Behörden und offiziellen Informationsportale.

Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernommen werden. Informieren Sie sich vor Reiseantritt zusätzlich bei den zuständigen Behörden und offiziellen Informationsportalen über die aktuelle Rechtslage sowie die geltenden Reise- und Sicherheitsbestimmungen.


Erstellt: 23.06.2026

Letzte Änderung: 23.06.2026

QR-Code zum WhatsApp Kanal

Werde Insider! Profi-Wissen, Tipps & News aus dem Magazin – Direkt aufs Handy. Einfach WhatsApp-Kanal abonnieren!

Zum WhatsApp Camper Kanal