FÜHRERSCHEIN

Führerschein Klasse B und die 4,25-Tonnen-Grenze

TEIL 1 

Was bedeutet die neue 4,25-Tonnen-Regelung für Wohnmobile?

Führerschein Klasse B und die 4,25-Tonnen-Grenze: Was sich ab 2028/2029 ändert

Nach dem Beschluss (gültig für alle EU-Mitgliedsstaaten) von 2025 hat Deutschland bis 26.11.2028 Zeit, die Regelung umzusetzen.


Wer
mit dem Wohnmobil unterwegs ist, kennt das Thema Gewicht nur zu gut. Kaum ist der Wassertank gefüllt, das Fahrrad eingeladen und die Markise montiert, rückt die 3,5-Tonnen-Grenze bedrohlich nahe. Genau hier setzt eine wichtige Neuerung an: Ab 2029 dürfen Inhaberinnen und Inhaber des Führerscheins Klasse B unter bestimmten Voraussetzungen auch Wohnmobile bis 4,25 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren.

Grundlage ist die überarbeitete 4. EU-Führerscheinrichtlinie, die bis spätestens 26. November 2029 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Für viele Campingbegeisterte bedeutet das spürbar mehr Freiheit bei der Fahrzeugwahl – und vor allem weniger Kompromisse bei Ausstattung und Zuladung. Der bislang notwendige C1-Führerschein wird in diesen Fällen überflüssig.

Ganz ohne zusätzliche Anforderungen geht es allerdings nicht: Vorgesehen ist eine Zusatzqualifikation, etwa in Form eines Fahrsicherheitstrainings oder einer theoretischen Prüfung. Eine interessante Ausnahme gilt für alternativ angetriebene Wohnmobile, etwa mit elektrischem Antrieb. Sie dürfen bereits mit Klasse B bis 4,25 Tonnen gefahren werden, sofern der Führerschein seit mindestens zwei Jahren besteht – ganz ohne Zusatzprüfung.

Die neue Regelung trägt der Realität moderner Reisemobile Rechnung. Fahrzeuge werden größer, komfortabler und technisch anspruchsvoller – und damit oft auch schwerer. Gleichzeitig sorgt die klare Gewichtsgrenze für mehr Rechtssicherheit, etwa bei Kontrollen unterwegs. Für die Campingbranche ist die 4,25-Tonnen-Regelung deshalb ein echter Meilenstein.


Zusammengefasst:

  • Geltung ab: spätestens 26. November 2029
  • Gültig für: Inhaber der Klasse B nach zwei Jahren Fahrpraxis
  • Erforderlich: Zusatzschulung oder Prüfung (Ausnahme: alternative Antriebe)
  • Ziel: mehr Freiheit bei der Wahl des Wohnmobils

Hinweis: keine Rechtsberatung; regionale Unterschiede möglich.

FAZIT

Die neue 4,25-Tonnen-Regelung schafft praxisnahe Perspektiven für alle, die mit dem Wohnmobil unterwegs sind.

Wer den Führerschein Klasse B gezielt ergänzt, profitiert künftig von größerer Fahrzeugauswahl und entspannterer Zuladung – ganz ohne den Umweg über einen teuren Lkw-Führerschein.

THOMAS

Technikfreund on Tour


FAQ

Was bedeutet die 4,25-t-Regel für neue Führerscheininhaber?

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Nach Ablauf der zweijährigen Probezeit dürfen auch neue Führerscheininhaber Wohnmobile über 3,5 Tonnen fahren, sofern ein zusätzliches Training absolviert wird. Damit wird die Führerschein Klasse B für bestimmte Fahrzeuge bis Wohnmobil 4,25 Tonnen erweitert.

Ist die neue Regelung auch in der Schweiz gültig?

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Ja, die Schweiz plant eine synchrone Übernahme der EU-Führerscheinrichtlinie. Damit soll die Regelung zu Wohnmobil 4,25 Tonnen auch dort gelten.

Gilt das auch für Wohnmobile mit Anhänger?

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Nein. Die 4,25-Tonnen-Grenze bezieht sich ausschließlich auf das Fahrzeug. Die Anhängerregelungen bleiben davon unberührt. Damit gilt die Anpassung nicht automatisch für Camper ohne Lkw-Führerschein mit Anhänger.
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