Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für den Fachhandel
(Stand: 1.1.2009)
1. Allgemeines
1.1. Für alle Vertragsabschlüsse über Lieferungen der Frankana GmbH und Freiko GmbH werden
die nachfolgenden Bedingungen vereinbart. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur mit
unserer schriftlichen Zustimmung und zwar auch dann, wenn wir der Geltung von Einkaufsbedingungen
nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages sind nur in Schriftform
wirksam.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Alle Preise in Euro.
2.2. Unsere Preisliste für den Fachhandel versteht sich netto zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer.
2.3. Wir sind durch langfristige Verträge mit unseren Lieferanten bemüht, unsere Preise für
die Gültigkeitsdauer unserer Preisliste zu garantieren. Durch extreme Kursschwankungen und andere
wirtschaftliche Entwicklungen sind jedoch Preiskorrekturen nach oben oder unten möglich. Wir
behalten uns daher vor, in derartigen Fällen die am Tag der Lieferung gültigen aktuellen Preise zu
berechnen.
2.4. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug. Wir
gewähren 3% Skonto bei Barzahlung, Vorauszahlung, Abbuchung, Nachnahme. Wir gewähren 2% Skonto bei
Zahlungseingang bei uns innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum. Der Skontoabzug entfällt, wenn
der Besteller mit Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Rückstand ist.
2.5. Wechselzahlungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden. Grundsätzlich können
Wechsel nur zahlungshalber und unter Berechnung der Diskontspesen und sonstiger Wechselkosten
angenommen werden.
2.6. Bei Nichtabnahme unserer Lieferung sind wir nach Setzen einer Frist von 14 Tagen für die
Leistung oder Nacherfüllung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.
2.7. Der Schadenersatz wegen Nichterfüllung beträgt 15% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag
ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen, oder der Besteller
nachweist, daß uns kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
2.8. Bei verspäteter Zahlung können wir Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen
Basiszinssatz verlangen. Der Zinssatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren
Verzugszins nachweisen, oder der Besteller nachweist, daß uns kein oder nur ein wesentlich
geringerer Zinsschaden entstanden ist.
2.9. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller
nur aus derselben Lieferung geltend machen.
3. Lieferung, Transportschäden, Lieferzeit, Verzug, Unmöglichkeit
3.1. Die Wahl der Versandart behalten wir uns vor. Mehrkosten für vom Besteller geforderte
Versandarten oder für Lieferungen an eine andere Adresse werden dem Besteller belastet.
3.2. Wir versenden innerhalb Deutschlands bei einem Auftragswert bis € 650,00
Nettowarenwert ab jeweiligem Lager, über € 650,00 Nettowarenwert frei Haus. Diese
Frachtfreigrenze gilt jeweils für unsere Firmen Frankana GmbH und Freiko GmbH separat.
3.3. In Ausnahmefällen liefern wir auf Wunsch an Ihren Kunden. Hierfür berechnen wir eine
Pauschale von € 10,00.
3.4. Die Ware reist auf dem Weg zum Besteller und auch im Fall einer etwaigen Rücksendung auf
Gefahr des Bestellers. Das gilt auch bei Versendung der Ware an einen vom Besteller bestimmten
Empfänger sowie bei Frankolieferungen.
3.5. Teillieferungen sind zulässig.
3.6. Die Lieferungen per Spediteur sind im Rahmen der SVS/RVS versichert. Eine weitergehende
Transportversicherung ist Sache des Bestellers.
3.7. Wenn wir die Warenlieferung selbst vornehmen, sind uns Transportschäden spätestens am 3.
Tag nach Warenablieferung schriftlich anzuzeigen. Im übrigen ist der Besteller verpflichtet, die
Ware unverzüglich auf versteckte Schäden zu untersuchen. Transportschäden von Warenlieferungen,
welche mit Paketdiensten/Speditionen am Bestimmungsort eintreffen, sind sowohl dem Transporteur wie
auch uns gegenüber innerhalb von 24 Stunden nach Eintreffen der Waren schriftlich geltend zu
machen.
3.8. Bei berechtigten Reklamationen liefern wir Ersatz.
3.9. Wir liefern schnellstmöglich.
3.10. Nur schriftlich vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Wir haften nicht für die
Einhaltung vereinbarter Liefertermine bei unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb unseres
Einflusses liegen, z. B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, verzögerte Anlieferung durch Zulieferer.
3.11. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind
ausgeschlossen, es sei denn, uns wird Vorsatz oder grobe Pflichtverletzung nachgewiesen. Für
sonstige Schäden haften wir im Fall einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung nur für den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
4. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
4.1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer
sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch bis zur Einlösung sämtlicher
in Zahlung gegebener Wechsel.
4.2. Dies gilt auch im Fall der Verarbeitung unserer Ware, die immer für uns als Hersteller
erfolgt (§ 950 BGB). Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen Waren steht uns
Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu diesen anderen Waren zur Zeit der
Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu.
4.3. Bei Saldoziehung dient unser Vorbehaltseigentum als Sicherung für unsere Forderung aus
dem Saldo.
4.4. Der Besteller darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern,
über die Vorbehaltsware (z. B. Sicherungsübereignung, Verpfändung) ist er nicht berechtigt.
4.5. Wird die Vorbehaltsware beim Besteller gepfändet oder beschlagnahmt, sind wir darüber
unverzüglich zu unterrichten unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen
(z. B. Original des Pfändungsprotokolls).
4.6. Der Besteller ist verpflichtet, in jedem Fall der Pfändung oder Beschlagnahme unter
Hinweis auf unsere Eigentumsrechte als Lieferant sofort zu widersprechen.
4.7. Der Besteller verpflichtet sich, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten
ausreichend gegen jeden Verlust oder Beschädigung zu versichern. Die Versicherungsansprüche tritt
der Besteller hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
4.8. Kaufpreis- oder Werklohnforderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer
Vorbehaltsware werden hiermit bereits jetzt in Höhe unserer Rechnungswerte bis zum Ausgleich aller
unserer Forderungen einschließlich Wechsel an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Der
Besteller ist widerruflich berechtigt, diese Forderung einzuziehen. Im Fall des Widerrufs hat uns
der Besteller die Schuldner der abgetretenen Forderungen auf Verlangen sofort mitzuteilen.
4.9. Wir sind verpflichtet, auf Verlangen Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben,
als sie die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen.
4.10. Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, unbefriedigender Auskunft über die
Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage des Bestellers oder wenn Zwangsvollstreckungen oder
Wechselproteste gegen ihn vorkommen, sind wir befugt, Vorbehaltsware an uns zu nehmen. Der
Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
5. Gewährleistung, Haftung, Nebenpflichten, Verjährung, Werbeaussagen
5.1. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung, versteckte Mängel
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Nur bei begründeter Mängelrüge dürfen Zahlungen
in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln steht.
5.2. Vertragsgegenstand ist ausschliefllich das verkaufte Produkt mit den
Eigenschaften, Merkmalen und dem Verwendungszweck der jeweiligen Produktbeschreibung. Andere oder
weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck
gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
5.3. Der Besteller ist verpflichtet, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Waren
für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Kann durch schuldhafte Verletzung der uns
obliegenden Pflichten auch vor Vertragsabschluß, z. B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung
oder falsche Anleitung, der Vertragsgegenstand nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten für
unsere Haftung unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen unter Ziff. 5.4
dieser Bedingungen entsprechend.
5.4. Wir leisten für die Mangelfreiheit unserer Waren Gewähr für den Zeitraum eines Jahres ab
Lieferung. Innerhalb dieses Jahres haben wir im Fall von Mängeln zunächst das Recht auf
Nacherfüllung, nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Nachlieferung. Falls und erst wenn die
Nacherfüllung fehlschlagen sollte, nehmen wir die fehlerhaften Waren zurück und erstatten den
Kaufpreis. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
5.5. Keine Sachmängelhaftung wird übernommen, für Schäden, die durch ungeeigneten oder
unsachgemäßen Gebrauch, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte,
natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel oder
mangelhafte Einbauarbeiten entstanden sind. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt auch dann, wenn
der Besteller oder Dritte ohne unsere Zustimmung Instandsetzungen, Beschädigungen oder Änderungen
vornehmen, die mit den geltend gemachten Mängeln in ursächlichem Zusammenhang stehen.
5.6. Ausgeschlossen sind insbesondere alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers
(vertraglich und außervertraglich) gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen, einschließlich
Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, entgangenem Gewinn und aus
der Durchführung der Gewährleistung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
5.7. Die gesetzliche Verjährungsfrist von einem Jahr für Gewährleistungsansprüche gilt auch
für alle anderen Ansprüche des Bestellers einschließlich Schadensersatzansprüchen (vertraglich und
außervertraglich), es sei denn, daß uns Vorsatz oder grobe Pflichtverletzung nachgewiesen wird.
5.8. Der Besteller verpflichtet sich, nur in angemessener Form Werbung für die
Vertragsprodukte zu betreiben. Der Besteller wird darauf hingewiesen und ist sich bewußt, daß
unrichtige eigenschaftsbezogene Werbung zu Gewährleistungsansprüchen führen kann. Der Besteller
verpflichtet sich daher, uns von Folgen solcher Werbung freizustellen und uns den Schaden zu
ersetzen, der uns durch die Verletzung dieser Verpflichtung entsteht.
6. Rücksendungen
Rücksendungen sind, sofern keine Gewährleistungsverpflichtung von uns besteht, nur mit
unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Wir sind berechtigt, Aufwendungen für
Warenkontrolle, Neuverpackung u.a. bei unserer Gutschrift in Abzug zu bringen. Die Geltendmachung
eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten. Die Kosten des Rücktransports trägt der
Absender.
7. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
7.1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist unser Sitz in Marktbreit/Main für
Frankana GmbH und Gollhofen für Freiko GmbH.
7.2. Es gilt deutsches Recht.
7.3. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Trägern eines öffentlichen
Sondervermögens wird als ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Wechsel- und Scheckklagen -
Würzburg vereinbart.
8. Datenschutz
Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen betreffenden Daten im Sinn des BDSG zu
verarbeiten und zu speichern.
Wir gewährleisten, dass die anlässlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten lediglich im
Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhoben, bearbeitet, gespeichert und nur zu internen
Marktforschungs- und zu eigenen Marketingzwecken genutzt werden. Wir werden unsere Kundendaten nur
zur Bestellungsabwicklung an verbundene Unternehmen weitergeben und an diese Unternehmen auch diese
Datenschutzklausel weitergeben. Soweit der Kunde eine Datennutzung für die vorstehend genannten
Zwecke nicht wünscht, ist er berechtigt, dieser Nutzung jederzeit schriftlich oder per E-Mail zu
widersprechen.